Die maximalen Abmessungen für zerkleinerbares Stückgut beträgt 1.0 x 1.0 x 2.5 Meter. Flexible und weiche Abfälle dürfen auch geringfügig grösser sein. Abfälle, welche diese Länge überschreiten, werden zurückgewiesen. Gelangen überlange Teile in die Anlage, hat dies Verstopfungen zur Folge. Für die Angestellten bedeutet das einen enormen Mehraufwand. Bitte beachten Sie, dass auch Schläuche, Bänder, Blachen, Folien oder Stoffbahnen vor der Anlieferung zu zerkleinern sind. Die Maximallänge von Gummi-Ketten (Laufbänder) von Raupenfahrzeugen beträgt einen Meter. Für Dachpappen gilt eine maximale Abmessung von 1.0 x 1.0 Meter, Dachpappe auf Rollen sind nicht erlaubt. Der Betrieb der Anlagen sowie die Unterhaltsarbeiten erfordern einen hohen körperlichen Einsatz und sind trotz Sicherheitsvorkehrungen mit einem Restrisiko behaftet. Durch die konsequente Einhaltung der Anlieferrichtlinien erleichtern Kunden den Mitarbeitern den Arbeitsalltag und tragen zu deren Sicherheit bei.
Die KVA Linth nimmt ohne vorgängige Anfrage/Rücksprache keine Sonderabfälle entgegen. In Abhängigkeit von Materialen, Inhaltsstoffen, Mengen und allfälligen Analyseberichten kann die KVA Linth im Einzelfall eine Sonderanlieferung freigeben, sofern eine grundsätzliche Bewilligung für die Annahme des entsprechenden VeVA-Codes vorliegt. Mit dem Link Sonderabfallcodes finden Sie jene Sonderabfälle, welche ohne vorgängige Anfrage angeliefert werden dürfen.
Bei jeder Anlieferung von Sonderabfällen sind die korrekt ausgefüllten VeVA-Begleitscheine mitzuführen, eine nachträgliche Abgabe der Dokumente ist gesetzlich verboten. Die Klassifizierung der Sonderabfälle hat durch eine legitimierte Fachstelle, beispielsweise durch einen Gefahrengutbeauftragten und nicht durch die KVA Linth, zu geschehen. Um Zwischenfälle zu vermeiden, weisen wir Sie auf die korrekte Beschriftung der Gebinde hin. Die Gebinde sind mit der vorgeschriebenen Sonderabfalletikette und falls notwendig den entsprechenden Gefahrenzetteln zu kennzeichnen. Dabei sind die gesetzlichen Vorschriften der VeVA-Verordnung über den Verkehr mit Abfällen sowie die Gefahrengutvorschriften ADR/SDR einzuhalten.
Die KVA Linth behält sich jederzeit das Recht vor, zum Schutz von Personal und Anlage, jegliche Art von Sonderabfällen abzuweisen. Dies gilt auch, wenn die Verbrennung in einer KVA durch die staatlichen Behörden empfohlen wird.
Generell werden keine Aschen aus Holzfeuerungen angenommen.
Weiter nimmt die KVA Linth auch keinerlei Sonderabfälle von ausserhalb des Verbandsgebietes an.